Eine neue Heizung ist eine der teuersten Einzelentscheidungen an einem Altbau. Wer die Reihenfolge aus Bestandsaufnahme, Angebot, Förderantrag und Auftrag nicht kennt, verliert schnell Zeit oder sogar den Zuschuss. Dieser Beitrag zeigt Ihnen den vollständigen Ablauf, unabhängig davon, welche Heiztechnik am Ende bei Ihnen einzieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundschritte beim Heizungstausch sind ähnlich. Förderantrag und Nachweise unterscheiden sich je nach gewählter Heiztechnik.
- Seit der GModG-Reform vom 29.07.2026 gibt es keine allgemeine Austauschpflicht für eine alte, aber funktionierende Heizung mehr.
- Die Heizlastberechnung vor der Systemwahl ist der Schritt, der in der Praxis am häufigsten übersprungen wird.
- Für den Einbau eines förderfähigen klimafreundlichen Wärmeerzeugers ist die KfW 458 zuständig, für die Optimierung der bestehenden Anlage die BAFA-Heizungsoptimierung.
- Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, sonst ist die Förderung gefährdet.
- Für die Kündigung des Netzanschlussvertrags beim Gasnetzbetreiber gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zum Monatsende.
Muss die alte Heizung überhaupt raus?
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre alte Öl- oder Gasheizung per Gesetz bald ausgetauscht werden muss. Das stimmt seit diesem Sommer nicht mehr uneingeschränkt.
Die frühere 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen ist mit der GModG-Reform vom 29.07.2026 ersatzlos weggefallen. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie also weiterhin betreiben, ein genereller Zwang zum vorzeitigen Austausch besteht nicht (gesetze-im-internet.de, Paragraphenverzeichnis GModG, Stand 18.08.2026).
Trotzdem gibt es gute Gründe für einen Wechsel:
- Steigende Energiepreise bei der bestehenden Heiztechnik
- Ein Anlagenalter jenseits der 20 Jahre
- Eine Anlage, die ständig Störungen macht
Wer neu eine fossile Heizung einbaut, sollte außerdem die neue Bio-Treppe nach § 43 GModG kennen. Ab 2029 muss ein steigender Anteil des Brennstoffs klimafreundlich sein, beginnend bei 10 Prozent.
1. Bestandsaufnahme und Heizlastberechnung
Bevor überhaupt über eine neue Heiztechnik gesprochen wird, steht die Bestandsaufnahme. Dazu gehören:
- Der Zustand der Altanlage
- Der energetische Stand der Gebäudehülle
- Die genaue Heizlast des Hauses
Genau die Heizlastberechnung ist der Schritt, der in vielen Ratgebern übersprungen wird, aber die gesamte spätere Entscheidung trägt. Ohne sie wird die neue Heizung entweder zu groß dimensioniert, was die Effizienz verschlechtert, oder zu klein, was an kalten Tagen zu Komfortproblemen führt.
Aus meiner Erfahrung als Energieberater lohnt sich dieser Schritt besonders im Altbau, weil pauschale Faustformeln aus dem Neubau hier regelmäßig danebenliegen.


2. Systemwahl ohne Denkverbote
Welche Heiztechnik am Ende ins Haus kommt, ist seit dem Wegfall der 65-Prozent-Pflicht wieder technologieoffen. Zur Auswahl stehen typischerweise:
- Elektrisch betriebene Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Sole-Wasser)
- Wärmepumpen-Hybridheizung mit fossiler oder biogener Spitzenlast
- Biomasseheizung, etwa mit Pellets
- Anschluss an ein Wärmenetz, wo vorhanden
- Neue Gas- oder Ölheizung, dann allerdings mit Bio-Treppe nach § 43 GModG
Welche Option zu Ihrem Altbau passt, hängt von der Heizlast aus Schritt 1, dem vorhandenen Platz für Technik und Speicher sowie den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine pauschale Empfehlung ohne diese Angaben ist fachlich nicht seriös.
3. Angebote einholen und vergleichen
Sobald Heizlast und Systemrichtung stehen, holen Sie mehrere unabhängige Angebote ein. Ein einziges Angebot vom langjährigen Fachbetrieb reicht nicht aus, um Preis und Leistungsumfang realistisch einordnen zu können.
Vergleichen Sie dabei nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die enthaltenen Leistungen:
- Hydraulischer Abgleich als Teil der Inbetriebnahme
- Regelungstechnik und Einstellung der Anlage
- Einbindung in die Förderung durch den Fachbetrieb
Ein günstiges Angebot ohne diese Positionen wird später oft teurer.
4. Fördertopf klären, KfW 458 oder BAFA-Heizungsoptimierung
Beim Heizungstausch werden zwei unterschiedliche Fördertöpfe häufig verwechselt. Der Einbau eines förderfähigen klimafreundlichen Wärmeerzeugers läuft bei privaten Eigentümern von Wohngebäuden über die KfW 458. Die Heizungsoptimierung einer bestehenden Anlage ohne Erzeugertausch läuft über einen separaten BAFA-Topf. Beide sind für dieselbe Maßnahme nicht miteinander kombinierbar.
| Kriterium | KfW 458 | BAFA-Heizungsoptimierung |
|---|---|---|
| Zweck | Neuer Wärmeerzeuger | Optimierung der bestehenden Heizung |
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten | 15 % der förderfähigen Kosten |
| Maximaler Fördersatz | Bis zu 80 % bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €, mit minderjährigem Kind bis 40.000 €, sonst Deckel bei 70 % | Bis zu 50 % nur für Emissionsminderung an Biomasseanlagen |
| Typische Maßnahmen | Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss | Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen |
Quelle für die Fördersätze: KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 07/2026) und BAFA-Heizungsoptimierung, jeweils live geprüft 18.08.2026.
Wichtig: Für den KfW-Antrag muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen. Mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen Sie erst nach der Förderzusage.
Sicherheit bei Heizungswahl und Förderantrag
Ich berechne die Heizlast, vergleiche Fördertöpfe und begleite Ihren Antrag.
5. BzA, Vertrag und Antrag in der richtigen Reihenfolge
Für die KfW 458 brauchen Sie zunächst eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Die BzA kann ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste oder das ausführende Fachunternehmen erstellen.
Danach folgt der bedingte Liefer- oder Leistungsvertrag aus Schritt 4, anschließend die Antragstellung bei der KfW und erst nach der Zusage der eigentliche Baubeginn. Die falsche Reihenfolge kann die Förderung kosten, insbesondere bei einem förderschädlichen Vorhabenbeginn.
| Ablauf | Ergebnis |
|---|---|
| BzA erstellen → Vertrag mit Bedingung → Antrag stellen → Förderzusage → Baubeginn | ✓ Förderung gesichert |
| Vertrag ohne Förderbedingung oder Baubeginn vor Zusage | ❌ Förderung gefährdet |
6. Einbau, Inbetriebnahme und Gasanschluss kündigen
Nach der Zusage folgt der eigentliche Einbau durch den beauftragten Fachbetrieb. Parallel dazu lohnt sich ein Blick auf Randthemen, die im Alltag gerne untergehen.
Wird eine Gasheizung ersetzt, braucht die Kündigung des Netzanschlussvertrags beim Gasnetzbetreiber in der Regel eine Frist von einem Monat zum Monatsende (Verbraucherzentrale, Stand 20.05.2026). Planen Sie diesen Termin frühzeitig ein, damit die alte Anlage nicht länger als nötig parallel läuft.
7. Nachjustierung für echte Effizienz
Mit dem Einbau der neuen Heizung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Diese drei Punkte entscheiden maßgeblich darüber, ob die neue Anlage effizient läuft:
- Hydraulischer Abgleich des gesamten Heizsystems
- Richtige Einstellung der Heizungspumpe
- Anpassung der Thermostate an die neue Vorlauftemperatur
Dieser letzte Schritt wird in der Praxis am häufigsten übersprungen, weil die Heizung ja bereits läuft. Genau das kostet aber einen Teil der erwarteten Einsparung.
Fazit
Der Heizungstausch im Altbau folgt immer derselben Grundstruktur, ganz unabhängig von der später gewählten Technik. Bestandsaufnahme und Heizlastberechnung, Systemwahl, Angebotsvergleich, Klärung des passenden Fördertopfs, die richtige Reihenfolge bei BzA und Vertrag, der fachgerechte Einbau und die abschließende Nachjustierung führen gemeinsam zum Ziel. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet die häufigsten Förderfallen.
Einen ausführlichen Ratgeber zur Wärmepumpe, einer der in Schritt 2 genannten Optionen, finden Sie unter Wärmepumpe: Funktionsweise, Arten, Kosten & Förderung.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte, aber funktionierende Heizung austauschen?
Nein. Seit der GModG-Reform vom 29.07.2026 gibt es keine generelle Austauschpflicht mehr für eine funktionierende Heizung.
Wer darf die Bestätigung zum Antrag für die KfW 458 ausstellen?
Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste oder das ausführende Fachunternehmen kann die BzA erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 458 und der BAFA-Heizungsoptimierung?
Die KfW 458 fördert den Einbau eines förderfähigen klimafreundlichen Wärmeerzeugers, etwa einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Die BAFA-Heizungsoptimierung fördert Maßnahmen an der bestehenden Anlage, etwa den hydraulischen Abgleich, ohne dass der Erzeuger getauscht wird. Beide Töpfe sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar.
Wie lange dauert die Kündigung des Gasanschlusses?
Für die Kündigung des Netzanschlussvertrags beim Gasnetzbetreiber gilt in der Regel eine Frist von einem Monat zum Monatsende. Planen Sie diesen Termin frühzeitig, damit die alte Heizung nicht länger als nötig parallel betrieben werden muss.





