Fassadendämmung mit Dämmplatten an einem Einfamilienhaus

Fassadendämmung 2026 – Vorteile, Voraussetzungen und Förderung

Über die Außenwand verliert ein ungedämmtes Gebäude bis zu 35 Prozent seiner Heizwärme. Eine gute Fassadendämmung senkt nicht nur die Heizkosten, sondern steigert auch den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie. Nach aktuellem Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen auch 2026 attraktive Zuschüsse bereit. In diesem Artikel erfahren Sie, warum sich die Dämmung der Fassade lohnt, welche Fördermittel Sie nutzen können und wie Sie die maximale Förderung sichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Fassadendämmung kann die Wärmeverluste über die Außenwand je nach Ausgangszustand um 20 bis 40 Prozent reduzieren
  • Das BAFA bezuschusst die Fassadendämmung mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit iSFP sogar mit 20 Prozent
  • Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro
  • Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist für die Förderung zwingend erforderlich
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden
  • Alternativ ist eine steuerliche Förderung von 20 Prozent möglich

Warum lohnt sich eine Fassadendämmung?

Die Außenwand ist nach dem Dach die größte Fläche der Gebäudehülle. Bei einem ungedämmten Einfamilienhaus entweichen hier enorme Mengen an Heizenergie. Eine gute Wärmedämmung der Fassade wirkt wie eine Thermoskanne und hält die Wärme im Gebäude.

Die Vorteile einer Fassadendämmung im Überblick:

  • Niedrigere Heizkosten: Je nach Ausgangszustand sparen Sie 20 bis 40 Prozent Ihrer Heizenergie
  • Besserer Wohnkomfort: Warme Innenwände verhindern Zugluft und erhöhen die gefühlte Temperatur
  • Schutz der Bausubstanz: Die Dämmung schützt das Mauerwerk vor Witterung und Temperaturschwankungen
  • Höherer Immobilienwert: Ein besserer Energieausweis steigert den Verkaufswert
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Im Sommer bleibt die Hitze draußen

Besonders sinnvoll ist die Fassadendämmung, wenn ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen – etwa ein neuer Putz oder Anstrich. Dann lassen sich die Kosten einer Fassadendämmung durch die Kombination der Maßnahmen deutlich reduzieren.

Welche staatliche Förderung gibt es für die Fassadendämmung?

Für die Dämmung der Außenwände gibt es attraktive Zuschüsse vom Staat. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit direkten Zuschüssen über das BAFA.

BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Dämmung der Fassade als Einzelmaßnahme. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20 ProzentBAFA

Die Obergrenze für förderfähige Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit iSFP verdoppelt sich dieser Betrag auf 60.000 Euro pro WohneinheitBAFA Das bedeutet: Bei einem Einfamilienhaus können Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss erhalten. Bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich dieser Betrag entsprechend der Wohneinheiten.

Der iSFP-Bonus lohnt sich also doppelt: Sie erhalten nicht nur 5 Prozent mehr Förderung, sondern auch die doppelte Fördersumme als Basis. Die Erstellung des iSFP selbst wird ebenfalls gefördert – mit 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Einfamilienhaus.

Steuerliche Förderung als Alternative

Alternativ zum BAFA-Zuschuss können Sie die Kosten einer Fassadendämmung auch steuerlich geltend machen. Der Staat erstattet 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt, maximal 40.000 Euro pro Immobilie. Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. § 35c EStG Diese Option ist nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar.

Voraussetzungen für die Förderung der Fassadendämmung

Nicht jede Dämmmaßnahme wird automatisch gefördert. Um Zuschüsse für die Fassadendämmung zu erhalten, müssen bestimmte technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein.

Technische Anforderungen an die Wärmedämmung

Die wichtigste technische Voraussetzung ist der sogenannte U-Wert. Dieser Wärmedurchgangskoeffizient gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil entweicht. Für die Förderung einer Außenwanddämmung muss ein U-Wert von maximal 0,20 W/m²K erreicht werden. BAFA

Dieser Wert ist strenger als die Mindestanforderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG), das einen U-Wert von 0,24 W/m²K fordert. In der Praxis bedeutet das: Sie benötigen je nach Dämmstoff eine Dämmstärke von etwa 14 bis 20 Zentimetern.

Außerdem muss Ihr Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein. Der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung muss also mindestens fünf Jahre zurückliegen. BAFA Neubauten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste

Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung – das ist die klare Regel beim BAFA. Sie benötigen einen zertifizierten Experten aus der Liste der Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur. dena Dieser begleitet Ihr Projekt von der Planung bis zur Bestätigung der fachgerechten Ausführung.

Der Energieeffizienz-Experte übernimmt folgende Aufgaben:

  • Energetische Fachplanung der Dämmmaßnahme
  • Berechnung der erforderlichen Dämmstärke
  • Baubegleitung während der Umsetzung
  • Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN)
  • Bestätigung der fachgerechten Ausführung

Auch die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert. Das BAFA übernimmt 50 Prozent dieser Ausgaben, gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Welche Dämmmethoden werden gefördert?

Die Förderung für die Fassadendämmung gilt für alle gängigen Dämmsysteme, sofern sie die technischen Anforderungen erfüllen und fachgerecht ausgeführt werden.

Förderfähige Methoden für die Dämmung der Außenwand:

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dämmplatten werden auf die Außenwand geklebt und verputzt – die häufigste Methode
  • Vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF): Dämmung mit Luftschicht und Außenverkleidung – ideal bei unebenem Mauerwerk
  • Kerndämmung: Hohlräume in zweischaligem Mauerwerk werden mit Dämmmaterial gefüllt
  • Einblasdämmung: Dämmstoffe werden in bestehende Hohlräume eingeblasen – schnell und kostengünstig
  • Innendämmung: Dämmung von innen – wenn Außendämmung nicht möglich ist (z.B. Denkmalschutz)

Bei den Kosten einer Fassadendämmung müssen Sie je nach System mit etwa 150 bis 250 Euro pro Quadratmeter rechnen. Die Einblasdämmung und Kerndämmung sind deutlich günstiger und liegen oft unter 50 Euro pro Quadratmeter.

Einen Überblick über alle Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle finden Sie im Ratgeber Haus dämmen: Wärmedämmung für mehr Energieeffizienz.

Förderung sichern – So beantragen Sie die Fördermittel richtig

Der Antragsprozess erfordert die richtige Reihenfolge. Ein häufiger Fehler ist der vorzeitige Beginn der Bauarbeiten. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor Auftragsvergabe stellen.

Schritt 1: Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste. Gemeinsam planen Sie die passende Fassadendämmung für Ihr Gebäude.

Schritt 2: Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein. Wichtig: Unterschreiben Sie noch keinen Auftrag, sondern nur eine aufschiebend bedingte Vereinbarung.

Schritt 3: Ihr Energieeffizienz-Experte stellt den Förderantrag beim BAFA über das Online-Portal. Dies muss vor der verbindlichen Beauftragung der Handwerker geschehen.

Schritt 4: Nach der Bewilligung können Sie den Handwerkerauftrag erteilen und mit den Arbeiten beginnen.

Schritt 5: Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt Ihr Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung. Das BAFA zahlt dann den bewilligten Zuschuss aus.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel mehrere Wochen. Planen Sie ausreichend Zeit ein und beginnen Sie frühzeitig mit der Planung.

Fazit – Fassade dämmen mit staatlicher Unterstützung

Eine gute Wärmedämmung der Außenwände zählt zu den wirksamsten Maßnahmen an der Gebäudehülle. Sie senkt die Heizkosten dauerhaft, verbessert den Wohnkomfort und macht Ihre Immobilie fit für die Zukunft. Die staatliche Förderung macht diese energetische Sanierung noch attraktiver.

Mit dem iSFP-Bonus können Sie bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhalten. Bei förderfähigen Kosten von 60.000 Euro bedeutet das einen Zuschuss von 12.000 Euro. Welche Dämmmethode für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, hängt von der Bausubstanz und Ihren individuellen Anforderungen ab.

Mein Tipp aus der Beratungspraxis: Lassen Sie sich vor der energetischen Sanierung umfassend beraten. Ein guter Energieeffizienz-Experte findet nicht nur die optimale Dämmstärke, sondern zeigt auch weitere Einsparpotenziale auf. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Investition heraus.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Über den Autor

Aaron Richter

In über 10 Jahren als Schornsteinfegermeister habe ich unzählige Gebäude in der Region Heilbronn kennengelernt. Im Jahr 2022 folgte die Gründung meiner eigenen Firma, um mein Wissen gezielt für Hausbesitzer einzusetzen. 

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