Wenn im Sommer die Sonne direkt ins Wohnzimmer scheint, wird aus einem Altbau schnell ein Backofen. Wer dann zur Klimaanlage greift, tauscht ein Problem gegen das nächste. Außenliegender Sonnenschutz ist die wirksamere Lösung — und die BAFA fördert ihn als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM).
Was viele Eigentümer erst nach dem Kauf erfahren: Nicht jedes System ist förderfähig. Wer sich erst dann um den Antrag kümmert, erhält gar nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Außenliegender Sonnenschutz ist BAFA-förderfähig als BEG-EM-Einzelmaßnahme
- Förderung: 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus 20 %
- Förderfähig: Rollläden, Jalousien, Raffstores, parallel montierte Markisen nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3
- Nicht förderfähig: Markisen ohne parallele Fenstermontage, Vordächer, Pergolen, innenliegende Systeme
- Pflicht: Lieferungs- oder Leistungsvertrag nur mit Fördervorbehalt abschließen und BAFA-Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
- Pflicht: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste
- GEG § 14 gilt nur für Neubauten — Altbau-Eigentümer haben keine gesetzliche Nachrüstpflicht
Warum außenliegender Sonnenschutz so wirksam ist
Innenliegende Rollos und Vorhänge können die Wärme nicht aufhalten. Die Sonnenstrahlung ist bereits durch die Verglasung ins Zimmer eingedrungen, bevor sie irgendwas abfangen. Außenliegender Sonnenschutz dagegen hält die Wärme vor der Verglasung auf.
Gerade im unsanierten Altbau, wo große Glasflächen und fehlende Dämmung das Problem verschärfen, ist der Unterschied spürbar. Aus meiner Erfahrung als Energieberater ist außenliegender Sonnenschutz oft die wirkungsvollste Sommermaßnahme, die ein Eigentümer ohne Eingriff in die Bausubstanz umsetzen kann.
Welche Systeme die BAFA fördert
Förderfähig sind außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen, die den Anforderungen der DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3 entsprechen und eine optimierte Tageslichtversorgung gewährleisten. Die Art des Antriebs — manuell oder motorisiert — ist dabei kein BAFA-Förderkriterium. (Quelle: BAFA Gebäudehülle)
Rollläden und Fensterläden
Außenliegende Rollläden sind nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 förderfähig — unabhängig davon, ob sie motorisiert oder manuell betrieben werden. Entscheidend ist die Montage außen an der thermischen Gebäudehülle. Die BAFA-Anforderung der optimierten Tageslichtversorgung gilt auch für Rollläden.
Jalousien und Raffstores
Raffstores bieten gegenüber Rollläden den Vorteil, dass Tageslicht auch bei geschlossener Position noch ins Zimmer fällt. Die Lamellen lassen sich je nach Sonnenstand schwenken. Jalousien und Raffstores sind nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeilen 3.2 und 3.3 förderfähig.
Für alle förderfähigen Systeme — einschließlich Rollläden und Markisen — gilt die BAFA-Anforderung einer optimierten Tageslichtversorgung, die beispielsweise über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung erfüllt werden kann.
Motoren, Steuerungen und Smart-Home-Anbindungen gelten als förderfähige Nebenleistungen und können mit eingerechnet werden.
Parallel montierte Markisen
Markisen, die parallel zur Verglasung an der thermischen Gebäudehülle verlaufen, sind ebenfalls förderfähig — dies gilt etwa für Kassettenmarkisen direkt vor dem Fenster. Nicht förderfähig sind dagegen Markisen, die nicht parallel zur Fensterfläche verlaufen, sowie freistehende Konstruktionen.
Diese Systeme fördert die BAFA nicht
Hier entstehen die meisten Enttäuschungen — oft erst dann, wenn das System bereits eingebaut ist.
- Markisen, die nicht parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen — diese fallen unter DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.4 und sind ausgeschlossen
- Innenliegende Systeme wie Plissees, Vorhänge oder Innen-Jalousien
- Vordächer — auch wenn sie Schatten werfen
- Pergolen und freistehende Lamellenstrukturen
- Zwischen-Glas-Jalousien, die im Rahmen sitzen statt außen an der Fassade
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wer einen gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) besitzt und die Maßnahme als Teil dieses geförderten iSFP umsetzt, erhält zusätzlich 5 % Bonus, also 20 % insgesamt.
Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt:
- Ohne iSFP: maximal 30.000 € pro Wohneinheit (maximaler Zuschuss: 4.500 €)
- Mit iSFP: maximal 60.000 € pro Wohneinheit (maximaler Zuschuss: 12.000 €)
(Quelle: BAFA Gebäudehülle)
Der iSFP ist dabei kein bürokratischer Umweg, sondern ein strategisches Werkzeug: Die Kostenbasis verdoppelt sich, was bei mehreren gleichzeitigen Maßnahmen erheblich mehr Fördervolumen erschließt. Wenn Sie noch keinen iSFP haben und ohnehin weitere Sanierungsmaßnahmen planen, lohnt sich die Frage, ob er vor dem ersten Schritt erstellt werden sollte.
GEG § 14: Gilt das auch für Ihren Altbau?
Kurzantwort: Nein.
§ 14 des Gebäudeenergiegesetzes regelt den sommerlichen Wärmeschutz — aber ausschließlich für Neubauten. Der Gesetzestext beginnt mit: „Ein Gebäude ist so zu errichten, dass der Sonneneintrag…” (Quelle: GEG § 14, geprüft 01.07.2026). Für Bestandsgebäude enthält dieser Paragraph keine Nachrüstpflicht.
Als Altbau-Eigentümer sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, außenliegenden Sonnenschutz nachzurüsten. Sie handeln freiwillig. Aber mit BAFA-Förderung und dem wachsenden Hitzedruck in Mitteleuropa ist das Argument dafür deutlich stärker geworden.
Mehr zur Systematik des Gebäudeenergiegesetzes lesen Sie im Überblicksartikel.
So läuft der BAFA-Antrag ab
Schritt 1: Energieeffizienz-Experten einbinden
Ohne einen Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste läuft die Antragstellung nicht. Die Einbindung ist Pflicht für alle Gebäudehülle-Maßnahmen im BEG EM. Der EEE erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), ohne die der Antrag nicht gestellt werden kann. Die TPB-ID ist 2 Monate gültig und muss innerhalb dieser Frist im Antrag verwendet werden.
Schritt 2: Antrag stellen — VOR der Beauftragung
Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Ein Vertragsabschluss ohne diese Bedingung führt zum vollständigen Förderverlust — unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wird.
Schritt 3: Maßnahme umsetzen, Nachweis einreichen
Nach der Umsetzung erstellt der EEE den Technischen Projektnachweis (TPN). Damit wird der Zuschuss beim BAFA abgerufen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab dem Bewilligungsdatum. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf Antrag um bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung aus Gründen außerhalb des eigenen Einflussbereichs nicht rechtzeitig möglich war.
Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto.
Was Sie außerdem zur Förderung wissen sollten
KfW-Ergänzungskredit 358/359: Ergänzend zur BAFA-Förderung kann ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden. Der vergünstigte Kredit 358 Plus gilt nur für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 €; Kredit 359 ist ohne Einkommensgrenze verfügbar. Für aktuelle Konditionen: kfw.de
Steuerbonus § 35c EStG als Alternative: Außenliegender Sonnenschutz kann auch über den Steuerbonus nach § 35c EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern er die Anforderungen der ESanMV Anlage 4a erfüllt — also als außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung nach DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeilen 3.1 bis 3.3. BAFA-Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Die Entscheidung zwischen beiden Wegen muss vor Beauftragung getroffen werden — eine nachträgliche Umstellung ist nicht möglich.
Einen vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung finden Sie im Artikel zur Förderung energetische Sanierung.
Fazit
Außenliegender Sonnenschutz ist eine der wenigen Maßnahmen, die Sie im Altbau schnell umsetzen können, ohne in die Bausubstanz einzugreifen. Mit BAFA-Förderung von 15 bis 20 % lohnt sich der Schritt besonders dann, wenn ohnehin weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind und ein iSFP vorliegt.
Entscheidend ist die Reihenfolge: erst den Energieberater einbinden, dann einen förderkonformen Vertrag mit Fördervorbehalt abschließen, dann den BAFA-Antrag stellen — und erst danach mit der Umsetzung beginnen. Und das richtige System wählen — denn nicht jedes außenliegende System erfüllt die Fördervoraussetzungen nach DIN 4108-2.
Mehr zu einer ganzheitlichen Sanierungsstrategie lesen Sie im Überblicksartikel zur energetischen Sanierung.
Häufige Fragen
Sind handbetriebene Rollläden förderfähig?
Ja, sofern sie außenliegend an der thermischen Gebäudehülle montiert sind und die Anforderungen der DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.1 erfüllen. Die Art des Antriebs — manuell oder motorisiert — ist kein BAFA-Förderkriterium.
Muss ich vor dem Kauf einen Energieberater einbinden?
Ja. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der dena-Expertenliste ist Pflicht. Ohne die Technische Projektbeschreibung (TPB) kann der BAFA-Antrag nicht gestellt werden.
Können Markisen über die BAFA gefördert werden?
Das kommt auf die Montage an. Markisen, die parallel zu Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen, sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Markisen, die nicht parallel zur Verglasung verlaufen, sowie Vordächer, Pergolen und freistehende Konstruktionen — diese fallen unter DIN 4108-2 Tabelle 7 Zeile 3.4.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Beide Förderformen schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Außenliegender Sonnenschutz ist grundsätzlich für beide Wege geeignet, aber die Wahl muss vor Beauftragung getroffen werden.
Was passiert, wenn ich zu früh beauftrage?
Ein Vertragsabschluss ohne auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage führt zum vollständigen Förderverlust — unabhängig davon, ob der Antrag bereits gestellt wurde oder nicht. Zulässig ist nur ein Vertrag, der diese Bedingung ausdrücklich enthält.





