Installation einer Wärmepumpe nach GEG mit Förderung

Wärmepumpe Installation: Was Sie nach GEG 2025 wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

  • GEG-konforme Lösung: Wärmepumpen erfüllen automatisch die 65-Prozent-Regel ohne zusätzlichen Nachweis
  • Hydraulischer Abgleich: Seit Oktober 2024 Pflicht bei Installation in Gebäuden ab 6 Wohneinheiten
  • Förderung sichern: Bis zu 70% staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch möglich
  • Flexibel einsetzbar: Auch im Altbau mit bestehenden Heizkörpern kombinierbar
  • Betriebsprüfung: Neue Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern müssen nach einer Heizperiode geprüft werden

Warum Wärmepumpen die GEG-Anforderungen automatisch erfüllen

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt seit dem 1. Januar 2024, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen (§ 71 Absatz 1 GEG). Diese gesetzliche Vorgabe gilt zunächst für Neubauten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet.

Wärmepumpen nehmen dabei eine Sonderstellung ein. Sie gelten als Vermutungsregelung nach § 71c GEG und erfüllen die Anforderungen automatisch. Das bedeutet: Bei der Installation einer Wärmepumpe müssen Sie keinen separaten Nachweis über die 65-Prozent-Marke erbringen.

Diese Regelung gilt für alle elektrischen Wärmepumpen, die den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes decken. Selbst die elektrische Nachheizung innerhalb der Wärmepumpe zählt dabei als Bestandteil des Systems und mindert nicht die Effizienz der Anlage.

Die 65-Prozent-Regel einfach erklärt

Die 65-Prozent-Anforderung bezieht sich auf den Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Heizung und Warmwasserbereitung. Während andere Heizsysteme diesen Nachweis rechnerisch erbringen müssen, entfällt dieser Aufwand bei Wärmepumpen komplett.

Der Grund liegt in der Funktionsweise: Wärmepumpen entziehen der Umgebung Wärme und nutzen dafür primär kostenlose Umweltenergie. Der benötigte Strom macht nur einen kleinen Teil aus. Bei modernen Anlagen liegt die Jahresarbeitszahl oft bei 3,0 oder höher – das bedeutet, aus 1 kWh Strom entstehen mindestens 3 kWh Heizwärme.

Für gewerbliche Immobilien gelten dieselben Grundsätze. Auch hier bieten Wärmepumpensysteme die einfachste Lösung zur GEG-Konformität ohne komplexe Berechnungen.

Wärmepumpe als Vermutungsregelung nach § 71c GEG

Der Paragraf 71c des Gebäudeenergiegesetzes regelt eindeutig: “Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn diese den Wärmebedarf des Gebäudes decken.”

Diese rechtliche Klarheit schafft Planungssicherheit bei der Installation. Sie müssen keine Gutachten erstellen lassen und keine komplexen Energiebilanzen berechnen. Die Wärmepumpe selbst ist der Nachweis.

Wichtig: Dies gilt nicht für gasbetriebene Wärmepumpen. Hier wären separate Nachweise erforderlich. Elektrische Wärmepumpen bleiben die unkomplizierteste Option für die GEG-Konformität.

Welche Art der Wärmepumpe ist GEG-konform?

Grundsätzlich erfüllen alle elektrischen Wärmepumpentypen die gesetzlichen Vorgaben. Die Auswahl des richtigen Systems hängt von den baulichen Gegebenheiten und örtlichen Bedingungen ab.

Bei der Installation müssen Sie die verschiedenen Arten von Wärmepumpen kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Jede Art der Wärmepumpe hat spezifische Vor- und Nachteile.

Luft-Wasser-Wärmepumpen

Luftwärmepumpen nutzen die Wärme aus der Außenluft und sind die meistinstallierte Variante in Deutschland. Der Bundesverband Wärmepumpe bestätigt, dass über 80% aller neuen Wärmepumpen diesen Typ verwenden.

Die Installation einer Wärmepumpe dieser Art ist vergleichsweise unkompliziert. Es sind keine Erdbohrungen erforderlich, was Zeit und Kosten spart. Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen sind zudem immer leiser geworden und erreichen Schallwerte von unter 35 Dezibel.

Ein wichtiger Aspekt ist die Effizienz einer Wärmepumpe bei verschiedenen Außentemperaturen. Aktuelle Modelle arbeiten effizient bis zu Außentemperaturen von minus 20 Grad Celsius. Der Betrieb der Wärmepumpe bleibt auch bei tiefen Temperaturen wirtschaftlich.

Das Kältemittel R290 (Propan) kommt in modernen Geräten zum Einsatz. Dieses natürliche Kältemittel hat einen sehr niedrigen GWP-Wert von nur 3 und ist damit deutlich umweltfreundlicher als ältere Kältemittel wie R410A oder R32.

Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Erdwärmepumpen nutzen die konstante Temperatur des Erdreichs als Wärmequelle. Sie erreichen höchste Effizienzwerte über das gesamte Jahr, da die Bodentemperatur kaum schwankt.

Die Installation erfordert Erdkollektoren in etwa zwei Metern Tiefe oder Erdsonden, die bis zu 100 Meter tief in den Boden reichen. Wichtig zu wissen: Bohrungen sind nicht überall erlaubt. In Wasserschutzgebieten gelten oft Einschränkungen.

Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen Grundwasser als Wärmequelle und bieten ebenfalls hervorragende Effizienz. Voraussetzung ist ausreichend Grundwasser in geeigneter Qualität und Tiefe. Eine Genehmigung der Wasserbehörde ist erforderlich.

Beide Systeme erfüllen selbstverständlich die GEG-Vorgaben. Die Energiekosten fallen durch die hohe Effizienz besonders niedrig aus, allerdings sind die Installationskosten höher als bei Luftwärmepumpen.

Installation einer Wärmepumpe: GEG-Pflichten beachten

Bei der Installation müssen seit Oktober 2024 neue gesetzliche Pflichten beachtet werden. Diese gelten zusätzlich zur grundsätzlichen GEG-Konformität des Systems.

Das Gebäudeenergiegesetz definiert klare Anforderungen an den Einbau und die Inbetriebnahme. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG).

Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG (Pflicht ab Oktober 2024)

Der hydraulische Abgleich ist seit dem 1. Oktober 2024 bei jeder neu installierten Heizungsanlage gesetzliche Pflicht in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (§ 60c Absatz 1 GEG). Dies gilt unabhängig vom Energieträger – also auch für Wärmepumpen.

Das Verfahren stellt sicher, dass das Heizwasser optimal in alle Räume verteilt wird. Jeder Heizkörper erhält exakt die Wassermenge, die er benötigt. Dies optimiert die Effizienz und verhindert Strömungsgeräusche in den Rohrleitungen.

Für ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus besteht keine gesetzliche Pflicht zum hydraulischen Abgleich. Förderprogramme setzen ihn jedoch voraus – ohne Abgleich gibt es keine staatliche Unterstützung.

Die Durchführung erfolgt nach Verfahren B und umfasst eine raumweise Heizlastberechnung. Der Fachbetrieb dokumentiert alle Einstellungswerte schriftlich und übergibt sie dem Eigentümer.

Betriebsprüfung bei Mehrfamilienhäusern

Neu installierte Wärmepumpen in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten unterliegen nach § 60a GEG einer Betriebsprüfung. Diese muss nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens aber zwei Jahre nach Inbetriebnahme erfolgen.

Die Prüfung kontrolliert, ob die Wärmepumpe effizient arbeitet und optimal eingestellt ist. Eine geschulte Fachkraft überprüft dabei unter anderem die Systemtemperaturen, den Volumenstrom und die Regelungseinstellungen.

Falls Optimierungsbedarf festgestellt wird, müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Diese Prüfung ist alle fünf Jahre zu wiederholen, sofern keine Fernüberwachung installiert ist.

Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Sie fallen nicht unter die Betriebsprüfungspflicht des § 60a.

Kältemittel R290 und Umweltauflagen

Das Kältemittel spielt eine zentrale Rolle für die Nachhaltigkeit von Wärmepumpen. R290 (Propan) hat sich als zukunftssicherer Standard etabliert und ersetzt zunehmend synthetische Kältemittel.

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) von R290 liegt bei nur 3. Zum Vergleich: R410A hat einen GWP von 2.088, R32 liegt bei 675. Ein niedriger GWP bedeutet deutlich weniger Klimaauswirkung bei eventuellen Leckagen.

Die EU-F-Gase-Verordnung verschärft die Anforderungen an Kältemittel kontinuierlich. Wer heute eine Wärmepumpe mit R290 installiert, ist für die kommenden Jahrzehnte auf der sicheren Seite.

R290 eignet sich besonders für Luft-Wasser-Wärmepumpen im privaten und gewerblichen Bereich. Die Anwendung erfordert besondere Sicherheitsvorkehrungen, da Propan brennbar ist. Moderne Geräte sind jedoch so konstruiert, dass sie aktuelle Sicherheitsstandards erfüllen.

Können Sie eine Wärmepumpe mit bestehenden Heizkörpern kombinieren?

Eine häufige Sorge im Altbau: Funktioniert die Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern? Die Antwort lautet meist ja – mit den richtigen Voraussetzungen.

Wärmepumpen arbeiten am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen zwischen 35 und 55 Grad Celsius. Herkömmliche Heizkörper wurden oft für Temperaturen um 70 Grad ausgelegt. Dennoch ist die Kombination in vielen Fällen möglich.

Entscheidend ist die Heizlast des Gebäudes und die Dimensionierung der Heizkörper. In gut gedämmten Häusern reichen die vorhandenen Flächen meist aus. Bei unsanierten Altbauten können einzelne Heizkörper vergrößert oder durch Flächenheizkörper ersetzt werden.

Hochtemperatur-Wärmepumpen bieten eine Alternative. Sie erreichen Vorlauftemperaturen bis 75 Grad und können praktisch jeden bestehenden Heizkörper versorgen. Allerdings sinkt dabei die Effizienz der Wärmepumpe leicht.

Ein Energieberater ermittelt in der Heizlastberechnung, ob Ihre vorhandenen Heizkörper ausreichen. Diese Berechnung ist ohnehin Teil des hydraulischen Abgleichs und damit bei Förderanträgen verpflichtend.

Wärmepumpe im Altbau: Hybridheizungen als GEG-konforme Lösung

Hybridheizungen kombinieren eine Wärmepumpe mit einem fossilen Wärmeerzeuger, meist einer Gasheizung. Das GEG erlaubt diese Übergangslösung unter bestimmten Bedingungen.

Nach § 71h GEG muss die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizlast bei bivalent parallelem Betrieb oder 40 Prozent bei bivalent alternativem Betrieb abdecken. Der Gaskessel springt nur bei besonders tiefen Außentemperaturen zu oder dient als Spitzenlastabdeckung.

Diese Lösung eignet sich besonders für Altbauten mit begrenzten Sanierungsmöglichkeiten. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast und arbeitet den Großteil des Jahres allein. Das Heizsystem bleibt dabei GEG-konform.

Wichtig: Vor der Installation einer Gasheizung oder Hybridheizung ist eine verpflichtende Beratung durch einen Energieberater, Installateur oder Schornsteinfeger erforderlich (§ 71 Absatz 11 GEG). Diese Beratungspflicht gilt seit 2024.

Die Förderung fällt bei Hybridheizungen etwas geringer aus als bei reinen Wärmepumpensystemen. Dennoch können Sie staatliche Zuschüsse erhalten und die Investition deutlich reduzieren.

Förderung für GEG-konforme Wärmepumpeninstallation 2025

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen. Aktuell (2025) sind bis zu 70% Förderung möglich (KfW-Programm 458).

Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Diese steht grundsätzlich allen Antragstellern zu – egal ob Privatperson, Vermieter oder gewerblicher Nutzer.

Bis zu 70% Förderung sichern

Zusätzlich zur Grundförderung können Sie verschiedene Boni kombinieren. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20% gilt beim Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen.

Auch eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung berechtigt zum Bonus. Wichtig: Die alte Heizung muss noch funktionieren. Der Bonus gilt nur für selbstgenutzte Immobilien, nicht für vermietete Objekte.

Der Einkommensbonus von 30% steht Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro zu. Dieser Bonus ist mit anderen kombinierbar, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70% gedeckelt.

Voraussetzung für die Förderung ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0. Diese wird vom Fachbetrieb anhand Ihrer Gebäudedaten berechnet und im Förderantrag nachgewiesen (Förderbedingungen KfW).

Geschwindigkeitsbonus nutzen

Der Geschwindigkeitsbonus motiviert zum zügigen Austausch alter Heizungen. Er läuft jedoch schrittweise aus: Ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.

Wer jetzt handelt, sichert sich die maximale Förderung. Nach Bewilligung haben Sie bis zu 36 Monate Zeit für die Installation der Wärmepumpe – ausreichend Planungsspielraum ohne Zeitdruck.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Nur Beratungsleistungen dürfen vorab in Anspruch genommen werden.

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Im Einfamilienhaus bedeutet das bei 70% Förderung einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro.

Wartung und Energiekosten: Langfristig effizient heizen

Eine regelmäßige Wartung sichert die Effizienz Ihrer Wärmepumpe über Jahrzehnte. Die Wartungskosten fallen deutlich geringer aus als bei Öl- oder Gasheizungen.

Wärmepumpen haben weniger bewegliche Teile als herkömmliche Heizkessel. Der Verdichter ist das Herzstück und sollte jährlich geprüft werden. Die Kontrolle umfasst Kältemitteldruck, Anschlüsse und die Funktion der Regelung.

Die Betriebskosten hängen vom Stromtarif ab. Spezielle Wärmepumpentarife liegen oft 20-30% unter normalen Haushaltsstrompreisen. Eine Kombination mit einer Photovoltaikanlage senkt die Stromkosten zusätzlich.

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 150 m² Wohnfläche und guter Dämmung liegen die jährlichen Energiekosten bei etwa 800-1.200 Euro. Dies entspricht einem Energieverbrauch von rund 4.000-6.000 kWh Strom.

Nutzen Sie Ökostrom, heizen Sie komplett CO2-neutral. Die Wärmepumpe entzieht der Umgebung Umgebungswärme und erwärmt damit Ihr Gebäude ohne fossile Brennstoffe.

Die Wärmepumpentechnik entwickelt sich stetig weiter. Moderne Geräte bieten zudem Kühlfunktion für den Sommer. So kombinieren Sie Heizung und Kühlung in einem System und maximieren den Komfort das ganze Jahr über.

Fazit:

Die Installation einer Wärmepumpe erfüllt nicht nur die GEG-Anforderungen automatisch, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile durch niedrige Betriebskosten und hohe Förderungen. Mit der richtigen Planung und fachgerechten Installation schaffen Sie ein zukunftssicheres, effizientes Heizsystem für Ihr Gebäude.

Sie möchten mehr über die gesetzlichen Anforderungen erfahren?
Lesen Sie hier den vollständigen Überblick zum Gebäudeenergiegesetz 2025 (GEG)

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Über den Autor

Aaron Richter

In über 10 Jahren als Schornsteinfegermeister habe ich unzählige Gebäude in der Region Heilbronn kennengelernt. Im Jahr 2022 folgte die Gründung meiner eigenen Firma, um mein Wissen gezielt für Hausbesitzer einzusetzen. 

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