AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Richter Energiedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Energieberatungs-, Nachweis- und
Fachplanungsleistungen zwischen der Richter Energiedienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) und dem
Auftraggeber, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand und Abgrenzung
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Nachweisleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die
Tätigkeit stellt keine werkvertragliche Erfolgsgarantie dar.
Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure).
Insbesondere gilt:

  • Systemskizzen oder Berechnungen sind keine Werk- oder Ausführungsplanung.
  • Eine Objektüberwachung oder Bauleitung wird nicht geschuldet.
  • Stichprobenkontrollen oder Sichtprüfungen auf der Baustelle ersetzen keine förmliche Abnahme
    von Bauleistungen.
  • Die Kontrolle von Handwerkerangeboten erfolgt ausschließlich im Hinblick auf Förderfähigkeit, nicht auf deren fachliche oder kaufmännische Richtigkeit.

Ein Anspruch auf das Erreichen bestimmter Förderungen, Energieeinsparungen oder Verbrauchswerte
besteht nicht.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Daten
und Informationen, insbesondere, vorhandene Pläne, Bauunterlagen, Nachweise und sonstige relevante
Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Liegen solche Unterlagen nicht
vor, oder sind sie unvollständig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden
Mehraufwand (z. B. Vermessung des Gebäudes, Nachrecherche) nach Zeitaufwand gemäß §5 abzurechnen.

Verspätete oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder unvollständigen Ergebnissen führen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus entstehende Nachteile.

Gibt der Auftraggeber unrichtige Angaben ab, und entsteht dadurch zusätzlicher Aufwand
(z. B. Korrektur von Berechnungen, Anpassung von Anträgen, erneute Kommunikation mit Förderstellen,
etc.), ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert nach Zeitaufwand gemäß §5
abzurechnen. Führt eine fehlerhafte Angabe des Auftraggebers dazu, dass ein höherer Zuschuss nicht
bewilligt wird, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers dennoch auf Grundlage der
zutreffenden, tatsächlichen Gebäudedaten bestehen.

Erscheint der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin nicht oder nicht rechtzeitig und kann die
Leistung deshalb nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die
dadurch entstandene Wartezeit sowie etwaige Mehrfahrten mit dem aktuell gültigen Stundensatz gemäß
§5 abzurechnen.

4. Fördermittel
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt beim BAFA durch den Auftragnehmer als bevollmächtigten
Energieberater.

Bei der KfW erfolgt die Antragstellung durch den Auftraggeber selbst. Hierzu stellt der Auftragnehmer die
erforderliche Bestätigungs-ID bereit.

Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Fördermittelgeber. Es besteht
kein Rechtsanspruch auf die Gewährung oder Auszahlung von Fördermitteln. Der Auftraggeber wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erst nach der
Antragstellung und der Bestätigung des Fördermittelgebers begonnen werden darf. Ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn kann zum vollständigen Verlust der Fördermittel führen.

Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Fristen gegenüber dem
Fördermittelgeber (z. B. Antragstellung, Nachweise, Durchführung und Verwendungsnachweise).
Der Auftragnehmer weist im Rahmen der Beratung auf die förderrechtlichen Vorgaben hin, übernimmt
jedoch keine Pflicht zur Fristüberwachung.
Eine Haftung für die Einhaltung oder Versäumung solcher Fristen ist ausgeschlossen.

5. Leistungsänderungen, Zusatzleistungen
Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Sie werden – soweit nicht anders vereinbart – auf Grundlage eines Zeithonorars von 95,00 EUR netto je
Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) abgerechnet.
Zusätzliche Fahrtkosten können mit den steuerlich zulässigen Pauschalen berechnet werden.

Notwendige Anpassungen infolge falscher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers (z. B. Anzahl
der Wohneinheiten, Gebäudedaten, förderrelevante Informationen) gelten als zusätzliche Leistungen und
werden ebenfalls auf dieser Grundlage berechnet.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Mahngebühren
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungsumfang.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen können verlangt werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren geltend zu machen.
Für die erste Mahnung kann eine pauschale Gebühr von 5,00 EUR, für jede weitere Mahnung 10,00 EUR
erhoben werden.
Weitergehende Rechte (z. B. Verzugszinsen nach § 288 BGB) bleiben unberührt.

7. Kündigung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber:

  • mit Zahlungen in Verzug gerät,
  • notwendige Unterlagen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung stellt oder
  • den Zugang zu erforderlichen Objekten nicht ermöglicht.

Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach Vertragspreisen zu vergüten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

8. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es betrifft wesentliche
Vertragspflichten.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • die Richtigkeit von Verbrauchs- oder Bedarfsprognosen (da nutzerabhängig),
  • die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln,
  • Schäden infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers,
  • die Einhaltung von bau- oder förderrechtlichen Fristen, sofern diese in der Verantwortung des
    Auftraggebers liegen,
  • Ergebnisse aus Stichprobenkontrollen, Sichtprüfungen oder Dokumentationen, da diese keine Bauleitung oder Abnahme darstellen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.

9. Urheberrecht und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall Urheber der von ihm erstellten Unterlagen, auch nach vollständiger
Bezahlung.

Mit vollständiger Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an
den Unterlagen zum vereinbarten Zweck (z. B. Einreichung bei Förderstellen, Vorlage bei Behörden,
Nutzung im eigenen Haushalt oder innerhalb einer Eigentümergemeinschaft).

Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die fertiggestellten Enddokumente. Ein Anspruch auf
Herausgabe von Arbeitsunterlagen, Rohdaten, Berechnungstabellen, CAD-Modellen oder sonstigen
internen Projektdaten besteht nicht.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung, Bearbeitung, gewerbliche Verwertung
oder Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen privaten oder internen Bereichs, ist ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Das oben genannte Nutzungsrecht geht erst
mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Unterlagen und Informationen des Auftraggebers vertraulich.

10. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzbestimmungen.
Eine gesonderte Datenschutzerklärung ist unter
https://energieberatung-richter.com/datenschutz abrufbar.

11. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 03.10.2025